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Home » Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

FLUIGENT

Okabé Bureau
67 Avenue de Fontainebleau
94270 LE KREMLIN BICETRE
Frankreich

Phone: +33 (0)1 77 01 82 68
Fax: +33 (0)1 77 01 82 70

Email : contact@fluigent.com

1/ Geltungsbereich der Verkaufsbedingungen

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten von Fluigent und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten von Fluigent zur internen geschäftlichen Nutzung durch den Kunden.

Alle Käufe von Produkten bei Fluigent durch den Kunden unterliegen diesen AGB und sind ausdrücklich daran gebunden, (i) sofern diese AGB dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung mitgeteilt wurden, und (ii) sofern der Kunde ihnen vorbehaltlos zustimmt. Die Annahme durch den Kunden kann nachgewiesen werden durch (i) die schriftliche oder mündliche Zustimmung des Kunden oder eines Vertreters des Kunden, (ii) die Annahme der Lieferung der Produkte durch den Kunden oder die Zahlung des Kaufpreises für die erste Rate der Produkte (falls zutreffend) oder eine entsprechende Annahme durch einen Vertreter des Kunden, oder (iii) sonstiges Verhalten des Kunden oder eines Vertreters des Kunden, das mit der Annahme dieser AGB vereinbar ist.

Diese AGB und die Auftragsbestätigungen bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen zwischen ihnen. Diese AGB dürfen nur durch eine schriftliche Änderung geändert, modifiziert oder in sonstiger Weise angepasst werden, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von Fluigent unterzeichnet ist. Der Kunde wird hiermit über die ausdrückliche Ablehnung der allgemeinen Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Kunden durch Fluigent informiert, auch wenn diese der Bestellung beigefügt sind, sowie über alle vom Kunden in seiner Bestellung oder seiner Annahme des Angebots von Fluigent vorgeschlagenen Bedingungen, soweit diese mit diesen AGB unvereinbar sind. Weder das spätere Ausbleiben eines Widerspruchs von Fluigent gegen von diesen AGB abweichende Bedingungen noch die Lieferung der Produkte gelten als Zustimmung von Fluigent zu solchen abweichenden Bedingungen.

2/ Definitionen

Die nachstehenden Begriffe haben in diesen AGB, unabhängig von ihrer Verwendung im Singular oder Plural, die folgende Bedeutung:

„Verbundenes Unternehmen“: Jede gegenwärtige oder zukünftige Gesellschaft, die direkt oder indirekt von Fluigent beherrscht wird oder Fluigent beherrscht, wobei „Beherrschung“ den Besitz von 50% oder mehr des Gesellschaftskapitals oder das Recht zur Ausübung von 50% oder mehr der Stimmrechte bedeutet.

„Vertrauliche Informationen“: Alle Informationen, Daten oder Dokumente, unabhängig von ihrem Gegenstand (technisch, wissenschaftlich, finanziell usw.) oder ihrer Art (Know-how, Methoden, Verfahren usw.), ihrem Medium (schriftliche, Papier- oder digitale Dokumente usw.) oder ihrer Übermittlungsart (schriftlich oder mündlich), die (i) von Fluigent dem Kunden in Bezug auf ein Produkt oder eine Software offengelegt werden oder (ii) zu denen der Kunde im Rahmen des Kaufs der Produkte Zugang hat. Zu den Vertraulichen Informationen gehören unter anderem diese AGB, Preise, Preislisten sowie technische Informationen, insbesondere die Dokumentation. Vertrauliche Informationen umfassen nicht Informationen, die (i) anderweitig rechtmäßig von einem Dritten ohne Einschränkungen hinsichtlich Nutzung, Verbreitung oder Offenlegung zugänglich sind; (ii) bereits öffentlich zugänglich sind und vom Kunden nicht durch vorsätzliche Handlungen oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden oder Dritter erlangt wurden; oder (iii) dem Kunden vor der Offenlegung nachweislich rechtmäßig bekannt waren.

„Kunde“: Jede natürliche oder juristische Person oder Organisation, die ein Produkt direkt bei Fluigent kauft.

„Dokumentation“: Jegliche Dokumentation, die von Fluigent an den Kunden geliefert wird und die Spezifikationen und Gebrauchsanweisungen des Produkts und der Software beschreibt.

„Fluigent“: Fluigent SAS, gegründet und bestehend nach französischem Recht, mit Sitz in 57-77 Avenue de Fontainebleau, 94270 Le Kremlin-Bicêtre, Frankreich, eingetragen im RCS Créteil unter der Nummer 487 636 409, oder eines ihrer verbundenen Unternehmen, von dem die Produkte gekauft werden.

„IP-Rechte“: Sämtliche geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Produkte und die Software, wie Erfindungen, Patente, Know-how, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken usw., unabhängig davon, ob diese Rechte einer Registrierung oder Anmeldung bei zuständigen Behörden unterliegen, einschließlich aller Anmeldungen (oder Anmelderechte), Verlängerungen oder Erweiterungen solcher Rechte sowie aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die bestehen oder künftig in irgendeinem Teil der Welt bestehen werden.

„Produkt“: Die Ausrüstungen und Systeme von Fluigent zur mikrofluidischen Steuerung sowie jedes andere von Fluigent an den Kunden verkaufte oder angebotene Software- oder Hardwareprodukt.

„Software“: Die in die Produkte eingebetteten oder separat gelieferten Computerprogramme, die dem Kunden gemäß diesen AGB lizenziert werden.

3/ Produktänderungen

Fluigent kann jederzeit nach eigenem Ermessen ein Produkt oder eine Software ersetzen, ändern oder verbessern. In diesem Fall sichert Fluigent zu, dass sich diese Änderungen nicht negativ auf Form, Passform oder Funktion des Produkts oder der Software sowie deren Leistungsmerkmale auswirken.

Fluigent behält sich außerdem das Recht vor, die Herstellung und den Verkauf von Produkten jederzeit einzustellen.

4/ Bestellungen

Bestellungen des Kunden sind per E-Mail an orders@fluigent.com oder an contact@fluigent.com unter Angabe der erforderlichen Informationen zu richten.

Alle Bestellungen bedürfen der Annahme durch Fluigent, und keine Bestellung stellt eine verbindliche Verpflichtung von Fluigent dar, bis und sofern sie nicht durch eine von Fluigent ausgestellte Auftragsbestätigung angenommen wurde.

Keine Bestellung darf vom Kunden nach Annahme durch Fluigent ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fluigent storniert oder geändert werden. Wenn eine Stornierung oder Änderung von Fluigent erlaubt wird, hat der Kunde Fluigent alle durch die Stornierung oder Änderung entstandenen Kosten und Schäden zu ersetzen und die möglichen Auswirkungen der Änderungen auf Preis und Lieferzeit der Produkte zu akzeptieren, wie sie ihm von Fluigent mitgeteilt werden.

5/ Lieferung – Versand

Die Produkte werden von Fluigent an den Kunden EX WORKS geliefert (wie in der Ausgabe „Incoterms 2010“ der Internationalen Handelskammer definiert), ab dem in der Auftragsbestätigung benannten Geschäftssitz von Fluigent. Fluigent kann in seinen Angeboten etwas anderes vorschlagen oder auf Wunsch des Kunden in der Auftragsbestätigung etwas anderes vereinbaren.

Die Lieferung des Produkts an den Kunden gilt als erfolgt, und das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung geht auf den Kunden über, sobald die Übergabe an den Frachtführer erfolgt ist oder entsprechend dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Incoterm.

Lieferzeiten werden je nach Produkt im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben. Lieferzeiten sind unverbindlich. Fluigent verpflichtet sich, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die von ihr mitgeteilten oder bestätigten Liefertermine einzuhalten, sofern der Kunde sämtliche erforderlichen Bestell- und Lieferinformationen rechtzeitig vor dem vereinbarten Liefertermin bereitstellt. Fluigent haftet nicht und befindet sich nicht im Verstoß gegen seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, wenn eine Lieferung innerhalb einer angemessenen Zeit vor oder nach dem angegebenen Liefertermin erfolgt oder wenn dies durch ein Ereignis höherer Gewalt im Sinne von Ziffer 14.3 verhindert wird.

Fluigent behält sich das Recht vor, in Teillieferungen zu liefern; alle Teillieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt und sind jeweils bei Fälligkeit gemäß Rechnung zu bezahlen, unabhängig von späteren Lieferungen. Eine Verzögerung einer Teillieferung entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht, die übrigen Lieferungen anzunehmen.

Die von Fluigent beim Versand aus seinem Geschäftssitz festgehaltene Menge einer Teillieferung gilt als verbindlicher Nachweis der vom Kunden bei Lieferung erhaltenen Menge, sofern der Kunde nicht einen gegenteiligen verbindlichen Nachweis erbringt. Fluigent haftet nicht für eine Nichtlieferung der Produkte an den Lieferort, sofern der Kunde Fluigent nicht innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Produkte im gewöhnlichen Geschäftsverkehr hätte erhalten müssen, schriftlich über die Nichtlieferung informiert. Die Haftung von Fluigent für eine Nichtlieferung der Produkte beschränkt sich auf den Ersatz der Produkte innerhalb einer angemessenen Zeit oder auf die Anpassung der Rechnung an die tatsächlich gelieferte Menge.

Bei Engpässen kann Fluigent nach eigenem Ermessen seine verfügbare Produktion und seine Produkte unter seinen Kunden verteilen und daher dem Kunden weniger Produkte liefern als in der Bestellung angegeben.

Nimmt der Kunde die Lieferung nicht ab, kann Fluigent die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden in Konsignation liefern.

6/ Prüfung – Rückgabe von Produkten

Unverzüglich nach Erhalt der im Rahmen dieses Vertrags versandten Produkte hat der Kunde diese zu prüfen und Fluigent schriftlich über etwaige Beanstandungen wegen Fehlmengen, Mängeln oder Schäden zu informieren und die Ware bis zu den schriftlichen Anweisungen von Fluigent zur weiteren Behandlung zurückzuhalten. Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Produkte, gelten diese Produkte unwiderleglich als mit diesen AGB und ihren Spezifikationen konform und als vom Kunden unwiderruflich angenommen.

Werden die vom Kunden gemeldeten Fehlmengen, Mängel oder Schäden bestätigt, hat der Kunde das Recht, solche als fehlerhaft erklärten Produkte auf Kosten von Fluigent zurückzugeben und hat Anspruch auf (i) Ersatzprodukte oder (ii) wenn ein Ersatz nicht möglich ist, Rückerstattung eines Teils des für die als fehlerhaft festgestellten Produkte gezahlten Preises innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen ohne zusätzliche Kosten für den Kunden; dabei wird ausdrücklich festgelegt, dass dem Kunden aus diesem Grund keinerlei Entschädigung oder Schadensersatz zusteht.

7/ Preise

Die Preise für die Produkte entsprechen der jeweils aktuellen Preisliste von Fluigent, die dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung steht.

Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, verstehen sich alle angegebenen Preise ohne Fracht-, Handhabungs- und Transportversicherungskosten sowie ohne Steuern, Gebühren, Zölle und Abgaben, gleich welcher Bezeichnung oder Erhebung, einschließlich insbesondere Mehrwertsteuer und Quellensteuern, die auf Grundlage der im Rahmen dieser AGB gezahlten Preise erhoben werden. Alle mit den gemäß diesen AGB gekauften Produkten verbundenen Steuern gehen zu Lasten des Kunden (ausgenommen Steuern auf das Nettoergebnis von Fluigent), sofern der Kunde Fluigent und den zuständigen Steuerbehörden eine anerkannte Befreiungsbescheinigung vorlegt. Wird eine vom Kunden vorgelegte Befreiungsbescheinigung für ungültig erklärt, hat der Kunde Fluigent die Höhe der Steuern sowie etwaige damit verbundene Strafen und Zinsen zu zahlen.

Anwendbare Steuern werden, soweit praktisch möglich, gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.

8/ Zahlung

Alle Zahlungen erfolgen in Euro (oder in einer anderen Währung nur, wenn der Preis im Angebot in dieser anderen Währung angegeben ist).

Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt oder von den Parteien schriftlich vereinbart wurde, ist der Kaufpreis für das Produkt vor Versand des Produkts fällig und bei Fluigent eingegangen zu sein. Zahlungen durch Dritte im Namen und/oder für Rechnung des Kunden können nach alleinigem Ermessen von Fluigent akzeptiert werden.

Falls dem Kunden Zahlungsziele eingeräumt werden, gilt: (i) Jede vom Kunden erhaltene Zahlung kann von Fluigent auf jeden vom Kunden gegenüber Fluigent geschuldeten Betrag angerechnet werden, ohne dass dadurch andere Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber Fluigent berührt oder erlassen würden, unabhängig von etwaigen Bedingungen, Erklärungen, Vermerken oder Hinweisen, die auf, in Bezug auf oder zusammen mit dieser Zahlung erscheinen; (ii) jeder vom Kunden bei Fälligkeit nicht gezahlte Betrag ist vom Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungstag zu verzinsen, und zwar taggenau sowie vor und nach etwaigen Urteilen, zu einem Zinssatz in Höhe des von der Europäischen Zentralbank für ihre jüngsten Refinanzierungsgeschäfte angewandten Zinssatzes zuzüglich 10 Prozentpunkte; außerdem hat der Kunde eine Entschädigung für Inkassokosten zu zahlen; (iii) zusätzlich zu allen sonstigen Fluigent zustehenden Rechtsbehelfen, auf die Fluigent durch die Ausübung ihrer Rechte hierunter nicht verzichtet, kann Fluigent die Lieferung von Produkten aussetzen, wenn der Kunde fällige Beträge nicht bezahlt und der Zahlungsverzug fünf (5) Tage nach Zugang der entsprechenden Mitteilung fortbesteht; dies gilt nicht als Vertragsverletzung oder Kündigung dieser AGB durch Fluigent; (iv) Fluigent behält das Eigentum an dem an den Kunden verkauften Produkt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich etwaiger Nebenforderungen; bis der Kunde die vollständige Zahlung an Fluigent geleistet hat, muss der Kunde (a) jedes gemäß diesen AGB von Fluigent gekaufte Produkt ausdrücklich als dem Eigentumsvorbehalt unterliegend kennzeichnen und darf es nicht in ein anderes Produkt integrieren und (b) falls ein Produkt, für das dieser Eigentumsvorbehalt gilt, an Dritte weiterverkauft oder von Dritten verwendet wird, Fluigent unverzüglich informieren. Vorbehaltlich anwendbaren Rechts behält sich Fluigent das Recht vor, alle rechtlichen Schritte zur Herausgabe des Produkts einzuleiten, beginnend an dem Tag, an dem der Preis des Produkts vollständig fällig und zahlbar ist, bis zu dem Datum, an dem die Zahlung bei Fluigent eingeht.

Wurden dem Kunden Zahlungsziele eingeräumt, werden alle Bestellungen unter der Voraussetzung angenommen, dass der Kunde in der Lage ist, den vollständigen Kaufpreis zu zahlen. Ist diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt, was als gegeben gilt, wenn ungünstige Informationen über die wirtschaftliche Lage des Kunden vorliegen, etwa bei formaler Insolvenzerklärung des Kunden oder bei sonstigen Umständen der Insolvenz (ob rechtlich erklärt oder nicht), die auf eine erhebliche Änderung seiner finanziellen Lage schließen lassen und seine Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, oder wenn Zahlungen nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist erfolgen, ist Fluigent berechtigt, sofortige Zahlung aller gelieferten und noch nicht bezahlten Waren zu verlangen, ohne an die vereinbarten Fristen gebunden zu sein.

Der Kunde ist nicht berechtigt, fällige Beträge mit Gegenforderungen oder Streitigkeiten gegenüber Fluigent aufzurechnen oder deren Zahlung zurückzuhalten, unabhängig davon, ob diese auf einer Vertragsverletzung, Insolvenz oder sonstigen Gründen beruhen.

9/ IP-Rechte – Lizenz – Technische Dienstleistungen

a/ Eigentum an IP-Rechten

Fluigent behält sämtliche Rechte, Titel und Interessen an allen IP-Rechten in Bezug auf alle an den Kunden bereitgestellten oder zugänglich gemachten Produkte, Software und Dokumentationen. Der Kunde darf die ausschließlichen Rechte von Fluigent an den IP-Rechten weder direkt noch indirekt, auch nicht durch Unterstützung eines Dritten, bestreiten. Ferner darf der Kunde den Rechtsanspruch von Fluigent auf die IP-Rechte nicht anfechten oder anderweitig etwas tun oder veranlassen, das diesem ausschließlichen Eigentum von Fluigent widerspricht.

Nichts in diesen AGB gilt als Einräumung irgendeines Rechts, Titels oder Interesses an den IP-Rechten an den Kunden, außer den in Ziffer 9.2 ausdrücklich gewährten Rechten. Zur Klarstellung: Soweit Software und/oder Dokumentation in ein Produkt eingebettet ist, stellt der Verkauf dieses Produkts keine Übertragung von Eigentumsrechten an dieser Software und/oder Dokumentation dar, und sämtliche Verweise auf „Verkauf“ oder „verkauft“ von Software oder Dokumentation gelten als Lizenz im Sinne der in Ziffer 9.2 festgelegten Bedingungen.

b/ Lizenz

Vorbehaltlich dieser AGB, einschließlich insbesondere der hierin enthaltenen besonderen Einschränkungen, und im Gegenzug für die Zahlung des Produktpreises gewährt Fluigent dem Kunden eine beschränkte, vollständig bezahlte, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Lizenz bzw. das Recht zur Nutzung der Software in maschinenlesbarer Form, ohne Recht zur Unterlizenzierung, ausschließlich in Verbindung mit oder als Bestandteil der Produkte, für die die Software bereitgestellt wurde, und nur solange das Produkt Eigentum des Kunden und seiner Rechtsnachfolger und zulässigen Zessionare ist.

In Bezug auf Produkte, Software, Dokumentation und Teile davon ist der Kunde nicht berechtigt und verpflichtet sich, Folgendes zu unterlassen: (i) Reverse Engineering, Dekompilierung, Entschlüsselung, Disassemblierung oder sonstige Versuche, den Quellcode, Ideen, Technologien oder Algorithmen abzuleiten, außer soweit ausdrücklich gesetzlich erlaubt; (ii) Änderungen, Umgestaltungen, Verbesserungen, Weiterentwicklungen, Aktualisierungen, Upgrades, Herabstufungen, Übersetzungen oder die Erstellung abgeleiteter Werke; (iii) Entfernen oder Verändern proprietärer Kennzeichnungen oder Hinweise; oder (iv) Zusammenführen, Verknüpfen oder Einbinden der Software in andere Software; (iv) Lizenzierung, Unterlizenzierung, Verbreitung, Verpfändung, Leasing, Vermietung, Abtretung, Verkauf oder kommerzielle Weitergabe der hierin enthaltenen IP-Rechte; (v) Verwendung der IP-Rechte im Zusammenhang mit gefährlichen Tätigkeiten oder anderen Tätigkeiten, die zu schweren Sachschäden, Tod oder schweren Körperverletzungen führen können. Schafft der Kunde Änderungen oder abgeleitete Werke von Produkten, Software, Dokumentation oder Teilen davon, tritt der Kunde unwiderruflich alle Rechte, Titel und Interessen an solchen Änderungen oder abgeleiteten Werken an Fluigent ab und verpflichtet sich hierzu.

An Software-Quellcode werden dem Kunden keinerlei Rechte oder Lizenzen eingeräumt.

Die Rechte des Kunden gemäß diesen AGB stehen unter der Bedingung, dass der Kunde keine Handlungen vornimmt, die dazu führen könnten, dass Software, Produkte und/oder davon abgeleitete Werke unter Open-Source-Lizenzbedingungen lizenziert werden müssen, die beispielsweise die Offenlegung von Quellcode, die Einräumung von Rechten an IP-Rechten, wie etwa die Erlaubnis zur Erstellung abgeleiteter Werke, oder andere mit Open Source üblicherweise verbundene Rechte oder Verpflichtungen erfordern könnten.

Der Kunde ist verpflichtet,

(i) angemessene Sicherheitsmaßnahmen einzurichten und aufrechtzuerhalten, um die Rechte am geistigen Eigentum vor unbefugtem Zugriff oder unbefugter Nutzung zu schützen;

(ii) das Produkt gegebenenfalls mit den von Fluigent jeweils vorgeschriebenen Hinweisen, einschließlich Urheberrechtsvermerken, zu kennzeichnen;

(iii) die Rechte am geistigen Eigentum gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam zu kontrollieren;

(iv) vollständige und genaue schriftliche Aufzeichnungen über sämtliche genehmigten Kopien oder Offenlegungen der Rechte am geistigen Eigentum sowie über deren Aufbewahrungsorte zu führen;

(v) Fluigent auf Verlangen unverzüglich Kopien dieser schriftlichen Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen;

(vi) Fluigent unverzüglich über jedes Verhalten zu informieren, das dem Kunden bekannt wird und das eine Verletzung oder eine rechtswidrige bzw. widersprüchliche Nutzung der Rechte am geistigen Eigentum darstellen könnte.

Verstößt der Kunde gegen eine Bestimmung dieses Vertrags, endet die ihm gewährte Lizenz automatisch. Der Kunde stellt Fluigent von sämtlichen Schäden und Kosten frei, die sich aus einer Verletzung der Bestimmungen dieses Abschnitts 9.2 ergeben oder damit zusammenhängen, und ersetzt Fluigent sämtliche Kosten und Aufwendungen, die Fluigent bei der Abwehr von Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder Verfahren aufgrund eines solchen Verstoßes entstehen, wie in Abschnitt 11 vorgesehen.

Für Software Dritter, die Fluigent von anderen Lizenzgebern lizenziert hat und die dem Kunden im Voraus schriftlich mitgeteilt wurde, gilt der jeweilige Lizenzgeber als begünstigter Dritter dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist berechtigt, die hierin festgelegten Verpflichtungen durchzusetzen. Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt diese Software als „Software“.

c/ Technische Dienstleistungen

Fluigent leistet dem Kunden technische Unterstützung und führt Korrekturwartungen am Produkt durch, um innerhalb einer angemessenen Frist Störungen zu beheben, die entweder vom Lieferanten festgestellt oder vom Kunden in angemessener Weise gemeldet wurden.

Der Kundensupport ist telefonisch unter [•], per E-Mail an support@fluigent.com oder über das Kontaktformular auf der Website von Fluigent erreichbar.

Nach Eingang einer Supportanfrage des Kunden verpflichtet sich Fluigent, während der regulären Servicezeiten alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um die erforderliche Unterstützung sowie Korrekturen, Reparaturen oder Anpassungen vorzunehmen oder gegebenenfalls Teile des Produkts auszutauschen, damit dieses wieder ordnungsgemäß funktioniert.

Ob dies per Fernwartung, in den Räumlichkeiten von Fluigent oder durch einen Vor-Ort-Einsatz eines Fluigent-Technikers erfolgt, richtet sich nach dem im Angebot oder beim Produkt angegebenen Serviceumfang oder wird in allen anderen Fällen nach dem alleinigen Ermessen von Fluigent entschieden.

Fluigent stellt dem Kunden außerdem Aktualisierungen und neue Versionen der Software und Firmware zur Verfügung, unabhängig davon, ob diese Fehlerbehebungen, neue Funktionen oder technische Verbesserungen des Produkts enthalten.

Der Kunde verpflichtet sich, auf Empfehlung von Fluigent gegebenenfalls wieder auf eine frühere Version zurückzukehren, um Leistungseinbußen der Produkte zu vermeiden oder wenn Aktualisierungen oder neue Versionen mit den Parametern der Software oder Firmware nicht kompatibel sind.

Auf Wunsch des Kunden können außerdem Wartungsleistungen zur Weiterentwicklung des Produkts erbracht werden. Diese erfolgen gemäß den Bedingungen eines gesonderten Angebots, das von Fluigent erstellt und vom Kunden angenommen wird.

10/ Gewährleistung

a/ Qualität und Konformität

Fluigent gewährleistet gegenüber dem Kunden, dass die Produkte sowie die darin enthaltene Software für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach der Lieferung des Produkts an den Kunden frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sind und im Wesentlichen den Spezifikationen von Fluigent für diese Produkte und Software entsprechen.

Wird Fluigent innerhalb des einjährigen Zeitraums nach der Lieferung des Produkts ein Mangel gemeldet, beschränken sich die einzige und ausschließliche Verpflichtung von Fluigent sowie das einzige und ausschließliche Recht des Kunden im Hinblick auf Ansprüche aus dieser Gewährleistung nach Wahl von Fluigent entweder auf (i) die Reparatur oder den Austausch des Produkts oder der Software oder (ii) die Erstattung des vom Kunden an Fluigent gezahlten Kaufpreises für das betreffende Produkt.

Der Kunde darf Produkte, die im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen zurückgesandt werden, nur dann an die von Fluigent benannte Einrichtung versenden, wenn die Rücksendungen der jeweils geltenden Rücksendeberechtigungsrichtlinie (Return Material Authorization) von Fluigent entsprechen und ein ordnungsgemäß ausgefülltes, von Fluigent ausgestelltes Rücksendeberechtigungsformular beigefügt ist. Wird eine Gewährleistungsregelung vorgenommen, übernimmt Fluigent die Frachtkosten. Der Kunde trägt die Kosten für zurückgesandte Produkte, bei denen kein Mangel oder keine Vertragswidrigkeit festgestellt wird, einschließlich der damit verbundenen Transport-, Prüf- und Bearbeitungskosten. Nicht vertragsgemäße oder mangelhafte Produkte gehen in das Eigentum von Fluigent über, sobald sie ersetzt oder gutgeschrieben wurden.

Ungeachtet des Vorstehenden übernimmt Fluigent keine Gewährleistungsverpflichtungen, wenn festgestellt wird, dass der behauptete Mangel oder die Vertragswidrigkeit auf Folgendes zurückzuführen ist: ungewöhnliche oder außergewöhnliche physische oder elektrische Belastungen oder Umweltbedingungen, unsachgemäße Verwendung, Vernachlässigung, unsachgemäße Installation, Unfall, unsachgemäße Reparatur, Veränderung, Modifikation, unsachgemäße Lagerung, unsachgemäßer Transport oder unsachgemäße Handhabung, Betrieb oder Nutzung der Produkte, nachdem die Gefahr des zufälligen Untergangs der Produkte auf den Kunden übergegangen ist.

Die Gewährleistungsfrist für ein bei der Reparatur von Produkten verwendetes Ersatzteil beträgt neunzig (90) Tage ab dessen Einbau in das Produkt oder die verbleibende Gewährleistungsfrist des Produkts, in das es eingebaut wurde, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass sich die Gewährleistungsfrist eines Produkts nach dessen Reparatur oder Austausch nicht verlängert.

Im Falle eines Austauschs hat der Kunde Fluigent ein Ersatzteil oder Ersatzprodukt zu bezahlen, wenn das ersetzte Teil oder Produkt nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Datum, an dem das Ersatzteil oder Ersatzprodukt von Fluigent an den Kunden geliefert wurde, an Fluigent zurückgesandt wird. Die Preise für das ersetzte Teil entsprechen dem jeweils geltenden Standardpreis im betreffenden Gebiet, der auf der Website von Fluigent veröffentlicht oder dem Kunden auf Anfrage von Fluigent mitgeteilt wird.

Fluigent kann auf Wunsch des Kunden gegen zusätzliche Vergütung eine Verlängerung der Gewährleistung gewähren. Gegebenenfalls wird diese Gewährleistungsverlängerung in der Auftragsbestätigung und auf der Rechnung des Kunden ausgewiesen. Jede an den Kunden verkaufte Gewährleistungsverlängerung bezieht sich auf eine Seriennummer (SN) des betreffenden Produkts. Nach dem Kauf eines Produkts wird keine Gewährleistungsverlängerung mehr gewährt.

b/ Keine Verletzung von Schutzrechten

Fluigent wird auf eigene Kosten: (i) eine Klage in einem Gerichtsverfahren verteidigen, die von einem Dritten gegen den Kunden erhoben wird und in der behauptet wird, dass ein von Fluigent gemäß diesem Vertrag bereitgestelltes Produkt oder eine Software unmittelbar das Patent oder Urheberrecht des Anspruchstellers verletzt; und (ii) den Kunden von Schäden und Kosten freistellen, die durch ein rechtskräftiges Urteil in einem solchen Verfahren zugesprochen werden (oder in einem Vergleich vereinbart wurden, dem Fluigent zugestimmt hat), soweit diese unmittelbar und ausschließlich auf einer Verletzung durch das Produkt oder die Software zurückzuführen sind.

Fluigent übernimmt gegenüber dem Kunden keine Verpflichtung oder Haftung gemäß Abschnitt 10.2:
(1) wenn Fluigent nicht: (i) unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert wird, (ii) das alleinige Recht zur Kontrolle der Verteidigung und der Beilegung eines solchen Anspruchs einschließlich der Auswahl der Rechtsberater eingeräumt bekommt und (iii) vom Kunden im Rahmen dieser Verteidigung und Beilegung umfassend und angemessen unterstützt und kooperiert wird;
(2) wenn der Anspruch mehr als ein (1) Jahr nach dem Lieferdatum des Produkts geltend gemacht wird;

(3) soweit ein solcher Anspruch auf Folgendem beruht: (i) einer Änderung des Produkts, (ii) einem vom Kunden bereitgestellten Design, Spezifikationen oder Anweisungen oder (iii) der Kombination oder Nutzung des Produkts mit einem anderen Produkt, einer anderen Software, Dienstleistung oder Technologie;
(4) bei unbefugter Nutzung oder Verbreitung des Produkts oder bei einer Nutzung außerhalb der Produktspezifikationen;
(5) soweit ein solcher Anspruch aus der Nutzung, dem Verkauf, dem Angebot zum Verkauf oder der Einfuhr des Produkts durch den Kunden entsteht, nachdem Fluigent den Kunden darüber informiert hat, dass der Kunde eine solche Tätigkeit einstellen sollte, weil das Produkt Gegenstand eines Verletzungsanspruchs ist oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit werden könnte;
(6) für Kosten oder Aufwendungen, die dem Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fluigent entstanden sind;
(7) für die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter, hinsichtlich derer Fluigent den Kunden informiert hat oder eine Erklärung veröffentlicht hat, wonach eine gesonderte Lizenz eingeholt werden muss oder keine Lizenz gewährt wird oder stillschweigend eingeräumt ist.

Wird Fluigent aufgrund von Handlungen des Kunden im Zusammenhang mit den Punkten (3) bis (7) dieses Abschnitts 10.2 mit einem Verletzungsanspruch konfrontiert, stellt der Kunde Fluigent von sämtlichen Schäden oder Kosten frei, die aus einem solchen Verletzungsanspruch entstehen oder damit verbunden sind, und erstattet Fluigent sämtliche Kosten, die Fluigent bei der Verteidigung gegen Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren wegen einer solchen Verletzung entstehen, vorausgesetzt, Fluigent informiert den Kunden unverzüglich schriftlich über eine solche Klage oder ein solches Verfahren wegen Verletzung.

Falls ein Produkt Gegenstand eines Verletzungsanspruchs ist oder nach Ansicht von Fluigent wahrscheinlich Gegenstand eines solchen Anspruchs werden wird, ist Fluigent berechtigt, ohne hierzu verpflichtet zu sein und nach eigenem Ermessen:
(i) dem Kunden das Recht zu verschaffen, ein solches Produkt weiterhin zu nutzen oder zu verkaufen;
(ii) ein solches Produkt zu ersetzen oder so zu verändern, dass das geänderte Produkt keine Schutzrechte verletzt;
(iii) den Kunden aufzufordern, sämtliche sich im Besitz des Kunden befindlichen Produkte zurückzugeben, und dem Kunden nach dieser Rückgabe den von ihm an Fluigent gezahlten Betrag für diese Produkte gutzuschreiben, abzüglich einer angemessenen Wertminderung.

c/ Beschränkungen der Gewährleistung

Kein Auftragnehmer, Berater, Wiederverkäufer, Vertreter oder Mitarbeiter von Fluigent ist befugt, Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen zu den hierin enthaltenen beschränkten Gewährleistungen vorzunehmen. Vorbehaltlich der Bestimmungen in den Abschnitten 10.1 und 10.2 werden die Produkte und die Software von Fluigent „wie besehen“ bereitgestellt, und sämtliche anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingungen, Zusicherungen und Gewährleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine stillschweigende Gewährleistung der Marktgängigkeit, eine Gewährleistung der Eignung für einen bestimmten Zweck (selbst wenn Fluigent über diesen Zweck informiert wurde), eine Gewährleistung für verborgene Mängel oder eine Gewährleistung, die sich aus einer Geschäftsbeziehung, einer Nutzung oder einer Handelspraxis ergibt, werden hiermit im größtmöglichen nach dem anwendbaren Recht zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Produkte oder die Software von Fluigent den Anforderungen des Kunden entsprechen oder dass der Betrieb der Produkte oder der Software von Fluigent ununterbrochen oder fehlerfrei erfolgt.

Bestimmte Software von Drittanbietern kann dem Kunden zusammen mit bestimmter Software von Fluigent bereitgestellt werden. Diese Drittanbietersoftware wird „wie besehen“ bereitgestellt, und sämtliche in diesem Dokument festgelegten Gewährleistungsbeschränkungen gelten auch für diese Drittanbietersoftware.

11/ Haftung

Der Kunde verpflichtet sich, Fluigent sowie dessen Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger sowie deren jeweilige Geschäftsführer, leitende Angestellte, Gesellschafter und Mitarbeiter gegen sämtliche Verluste, Verletzungen, Todesfälle, Schäden, Haftungen, Ansprüche, Mängel, Klagen, Urteile, Zinsen, Zuschläge, Strafen, Bußgelder, Kosten, Gebühren (einschließlich Einfuhr- und Ausfuhrzollgebühren) oder Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwalts- und sonstiger professioneller Gebühren und Kosten sowie der Kosten für die Durchsetzung eines Anspruchs auf Freistellung nach diesem Vertrag und der Kosten für die Inanspruchnahme von Versicherungsanbietern) („Ansprüche“) zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten, soweit diese aus oder im Zusammenhang mit einer fahrlässigen oder vorsätzlich pflichtwidrigen Handlung des Kunden oder seiner Mitarbeiter oder Vertreter entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(i) eine missbräuchliche Nutzung oder Änderung der Produkte durch den Kunden oder dessen Mitarbeiter oder Vertreter;
(ii) eine Handlung (oder Unterlassung) des Kunden oder dessen Mitarbeiter oder Vertreter entgegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (T&Cs) oder entgegen Sicherheitsverfahren oder Anweisungen, die Fluigent dem Kunden oder dessen Mitarbeitern oder Vertretern zur Verfügung stellt; oder
(iii) die Nichtlagerung, Nichtinstallation, nicht ordnungsgemäße Bedienung oder nicht ordnungsgemäße Wartung der Produkte gemäß den Anweisungen von Fluigent.

Fluigent verpflichtet sich, den Kunden sowie dessen Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger sowie deren jeweilige Geschäftsführer, leitende Angestellte, Gesellschafter und Mitarbeiter (zusammen „freigestellte Kundenparteien“) gegen sämtliche Ansprüche zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten, die von Dritten gegen diese erhoben werden und die aus oder im Zusammenhang stehen mit:
(1) der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter, vorbehaltlich der Bedingungen und Einschränkungen gemäß Abschnitt 10.2 dieses Vertrags;
(2) Sach- oder Personenschäden, die durch die Nutzung des Produkts gemäß der Dokumentation von Fluigent verursacht werden, sofern und nur soweit dieses Produkt nicht durch den Kunden oder einen Dritten verändert oder modifiziert wurde; oder
(3) einer fahrlässigen oder vorsätzlich pflichtwidrigen Handlung von Fluigent;

ausgenommen sind in allen vorgenannten Fällen Ansprüche, die auf Fahrlässigkeit, vorsätzlich pflichtwidrigem Verhalten oder einer Verletzung der hierin enthaltenen Verpflichtungen durch eine freigestellte Kundenpartei zurückzuführen sind.

Fluigent oder seine Lizenzgeber haften unter keinen Umständen für mittelbare, besondere, zufällige oder Folgeschäden (einschließlich entgangener Gewinne, Einsparungen oder Daten), unabhängig davon, ob diese auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung, Produkthaftung oder einer anderen Rechtsgrundlage beruhen, selbst wenn Fluigent auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde (ausgenommen hiervon sind Ansprüche Dritter, für die dem Kunden gemäß Abschnitt 10.2 dieses Vertrags eine Freistellung gewährt wird). Vorbehaltlich dieser Ausnahme ist die Haftung von Fluigent oder seinen Lizenzgebern aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in keinem Fall höher als der Betrag, den der Kunde für die Produkte und die Software gezahlt hat, die den Anspruch begründen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haften Fluigent und seine Lizenzgeber in Fällen, in denen kein Betrag gezahlt wurde, für keinerlei Schäden. Das Bestehen mehrerer Ansprüche des Kunden oder Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit mehreren Produkten erweitert oder erhöht die vorstehend festgelegten Haftungsgrenzen nicht.

Darüber hinaus müssen sämtliche Ansprüche des Kunden unabhängig von ihrer Art innerhalb eines (1) Jahres nach Lieferung geltend gemacht werden. Jeder nach Ablauf dieser einjährigen Frist erhobene Anspruch gilt als unwirksam; der Kunde verzichtet ausdrücklich auf sein Recht, einen solchen Anspruch nach Ablauf dieser Frist geltend zu machen.

Die in diesem Abschnitt 11 festgelegten Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nur insoweit, als dies nach zwingendem anwendbarem Recht zulässig ist.

12/ Vertraulichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, jederzeit sämtliche vertraulichen Informationen geheim zu halten und bei deren Schutz vor Offenlegung denselben Sorgfaltsmaßstab anzuwenden, den er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen anwendet.

Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fluigent vertrauliche Informationen in keiner Form an Dritte offenlegen oder diesen zugänglich machen, mit Ausnahme seiner Mitarbeiter, Berater oder zugelassenen Anwender, deren Zugriff erforderlich ist, damit der Kunde seine Rechte gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (T&Cs) ausüben kann, und die über den vertraulichen Charakter dieser vertraulichen Informationen informiert wurden.

Der Kunde darf die vertraulichen Informationen ausschließlich insoweit verwenden, wie dies zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich ist, und muss diese auf Aufforderung von Fluigent zurückgeben oder vernichten.

Der Kunde ist berechtigt, solche Offenlegungen gegenüber der Öffentlichkeit oder einer staatlichen Behörde vorzunehmen, soweit dies aufgrund einer gerichtlichen Anordnung erforderlich ist oder anderweitig gesetzlich vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, dass der Kunde Fluigent vor der Offenlegung schriftlich darüber informiert und angemessene rechtliche Maßnahmen ergreift, um die Offenlegung der vertraulichen Informationen zu verhindern.

Jede Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtungen berechtigt Fluigent, Ersatz für sämtliche Schäden, Verluste oder Aufwendungen, einschließlich Rechtsanwaltskosten und Verfahrenskosten, zu verlangen, die aus der Verletzung der in diesem Abschnitt 12 vorgesehenen Verpflichtungen entstehen.

Der Kunde erkennt an, dass eine Verletzung der in diesem Abschnitt 12 festgelegten Verpflichtungen Fluigent einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen kann, dessen Höhe nur schwer zu bestimmen ist. Daher erklärt sich der Kunde hiermit damit einverstanden, dass Fluigent berechtigt ist, angemessenen Rechtsschutz in Form von Unterlassungs- und Verfügungsanordnungen (einstweiligen oder dauerhaften gerichtlichen Verfügungen) zu beantragen. Dieses Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz gilt zusätzlich zu allen anderen Rechten, die Fluigent möglicherweise zustehen (wie beispielsweise dem Recht auf Schadensersatz und Zinsen).

Die sich aus diesem Abschnitt 12 ergebenden Vertraulichkeitsverpflichtungen und Nutzungsbeschränkungen bleiben für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien aus welchem Grund auch immer in Kraft.

13/ Einhaltung von Gesetzen

Jede Partei dieses Vertrags erklärt, dass sie ordnungsgemäß befugt ist, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (T&Cs) abzuschließen, und verpflichtet sich, dass sie im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag sämtliche anwendbaren nationalen, bundesstaatlichen, staatlichen und lokalen Gesetze einhalten wird.

Sofern die Lieferung von Produkten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Erteilung einer Export- oder Importgenehmigung durch eine Regierung und/oder eine staatliche Behörde nach einem anwendbaren Gesetz oder einer anwendbaren Vorschrift unterliegt oder anderweitig aufgrund von Export- oder Importkontrollgesetzen oder -vorschriften eingeschränkt oder verboten ist, kann Fluigent seine Verpflichtungen sowie die Rechte des Kunden hinsichtlich dieser Lieferung aussetzen, bis eine solche Genehmigung erteilt wurde oder für die Dauer der jeweiligen Einschränkung und/oder des Verbots. Fluigent ist darüber hinaus berechtigt, die Bestellung bezüglich solcher Produkte zu stornieren, ohne hierfür gegenüber dem Kunden haftbar zu sein.

Darüber hinaus wird Fluigent den Kunden unverzüglich informieren, sofern eine Endnutzererklärung erforderlich ist, und der Kunde wird Fluigent ein solches Dokument auf erste schriftliche Aufforderung von Fluigent zur Verfügung stellen. Sofern eine Importgenehmigung erforderlich ist, wird der Kunde Fluigent unverzüglich darüber informieren und Fluigent ein solches Dokument zur Verfügung stellen, sobald dieses verfügbar ist.

Durch die Annahme des Angebots von Fluigent und/oder die Annahme von Produkten erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er die Produkte und/oder die dazugehörige Software und/oder Dokumentation nicht unter Verstoß gegen anwendbare Export- oder Importkontrollgesetze und -vorschriften verwenden, übertragen, verkaufen, weitergeben oder anderweitig behandeln wird.

14/ Sonstige Bestimmungen

a/ Abtretung

Keine Rechte oder Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag oder aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (T&Cs) dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fluigent abgetreten werden. Jede solche Abtretung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fluigent ist unwirksam und nichtig.

Die Pflichten, Rechte und Verpflichtungen von Fluigent aus diesem Vertrag können ganz oder teilweise an eines oder mehrere verbundene Unternehmen von Fluigent abgetreten werden, und Fluigent kann die Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an eines oder mehrere seiner verbundenen Unternehmen delegieren. Fluigent behält sich das Recht vor, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, im Rahmen einer Factoring-Vereinbarung oder anderweitig an einen oder mehrere Dritte abzutreten. Der Kunde erkennt diese Möglichkeit an und stimmt einer solchen Abtretung zu.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für zulässige Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich, kommen diesen zugute und können von diesen durchgesetzt werden.

b/ Mitteilungen

Alle Zahlungen per Scheck, Korrespondenz und Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und entweder per Einschreiben oder per Zustellung mit Zustellungsbestätigung, jeweils mit vorausbezahltem Porto und Registrierungsgebühren und angeforderter Rückscheinbestätigung, oder per Expressversand durch einen international anerkannten Kurierdienst übermittelt werden. Sie gelten als ordnungsgemäß zugestellt, sobald sie auf diese Weise an den Kunden unter der in der Auftragsbestätigung angegebenen Adresse oder an eine andere Adresse gesendet wurden, die eine Partei der anderen Partei gemäß diesem Abschnitt 14.2 mitgeteilt hat.

Bei einer Mitteilung durch Einschreiben mit Rückschein gilt diese am Tag des ersten Zustellversuchs des Einschreibens als wirksam zugestellt. Die Ablehnung oder sonstige Verweigerung der Annahme sowie die Unmöglichkeit der Zustellung aufgrund einer geänderten Adresse, die nicht mitgeteilt wurde, gelten als Zugang der gesendeten Mitteilung, Zustimmung oder sonstigen Kommunikation.

c/ Ereignis höherer Gewalt

Fluigent gilt nicht als in Verzug mit seinen vertraglichen Verpflichtungen, solange deren Erfüllung durch ein Ereignis höherer Gewalt verhindert wird. Ereignisse höherer Gewalt sind Ereignisse außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei, die weder vernünftigerweise vorhersehbar noch vermeidbar waren.

Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass Ereignisse höherer Gewalt insbesondere (ohne darauf beschränkt zu sein) Verzögerungen und Nichtlieferungen oder Nichtannahmen umfassen, die verursacht werden durch Streiks, Arbeitsniederlegungen, Unruhen, Kriege, Brände, Naturereignisse, Unfälle, behördliche Anordnungen und Vorschriften, Einschränkungen oder das Ausbleiben der Beschaffung ausreichender elektrischer Energie, fehlende Transport- oder Vertriebsmöglichkeiten, staatliche Reise-, Transport- oder Arbeitsbeschränkungen als Reaktion auf den Ausbruch einer Coronavirus-Pandemie oder einer anderen Pandemie sowie andere Umstände außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Fluigent.

d/ Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar angesehen werden, bleiben die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Die Überschriften der einzelnen Absätze dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit; sie sind kein Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.

e/ Verzicht

Das Unterlassen von Fluigent, eine Bestimmung oder Bedingung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (T&Cs) durchzusetzen oder ein sich daraus ergebendes Recht auszuüben, stellt keinen Verzicht von Fluigent auf das Recht dar, diese Bestimmungen oder Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen oder dieses Recht auszuüben.

Alle Rechte und Rechtsbehelfe aus dieser Bestellung sind kumulativ und bestehen zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsbehelfen, die Fluigent nach Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zustehen können.

Jeder Verzicht auf einen Vertragsverstoß des Kunden gemäß diesem Vertrag muss schriftlich erfolgen und gilt nicht als Verzicht auf einen anderen Vertragsverstoß oder auf denselben Vertragsverstoß zu einem späteren Zeitpunkt.

f/ Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (T&Cs) unterliegen dem Recht des Landes, in dem Fluigent seinen Hauptsitz hat, und sind nach diesem Recht auszulegen, unter Ausschluss von:
(a) Kollisionsnormen oder Grundsätzen des internationalen Privatrechts, die dazu führen könnten, dass auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht einer anderen Gerichtsbarkeit als der Französischen Republik Anwendung findet.

Im Falle einer Streitigkeit, die sich aus dem Bestehen, der Gültigkeit, der Auslegung, der Durchführung oder der Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus welchem Grund auch immer ergibt oder auf einem Recht beruht, das sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ableitet, werden die Parteien alle Anstrengungen unternehmen, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.

Kann innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Datum der ersten Mitteilung über die Streitigkeit keine Einigung erzielt werden, wird die Streitigkeit den zuständigen Gerichten des Landes vorgelegt, in dem Fluigent seinen Hauptsitz hat.

Diese zuständigen Gerichte sind ebenfalls für einstweilige Maßnahmen zuständig, einschließlich Schutzmaßnahmen sowie für summarische Verfahren, Verfahren ohne vorherige Anhörung der Gegenpartei (ex parte), Streitverkündung oder Verfahren mit mehreren Beklagten.

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